UKRAINENHILFE LEONDING -
Ukrainenhilfe Leonding

Die Organisationsgrundstruktur ist erstellt.

Bei den Ausarbeitung wurde auf Notwendigkeiten und Erfahrungen, aber auch auf die Erfordernisse der durchzulaufenden Phasen einer Gruppenbildung Bedacht genommen.

Auch die Vereinsstatuten für die Hilfsgemeinschaft, die Sach- und Geldspenden für Menschen in Not sammelt, sind am 11. März erstellt.

Wir sind bereit, den Verein anzumelden, doch die aktuellen Ereignisse überstürzen sich tagtäglich. Auch Inflation und Energiepreise steigen, uns ist daher klar: wir müssen den Vereinszweck, die Maßnahmen zu dessen Erreichung und die Mittelaufbringung ausweiten. So, wie sich die Lage entwickelt, muss daran gedacht werden, dass nicht nur Ukrainer:innen betroffen sind, sondern auch Menschen in anderen Staaten, auch in Österreich. Wenn der Verein bis Ende April 2022 registriert ist, ist das völlig ausreichend.

Schließlich wird in den Statuten Folgendes festgelegt (Auszug):

§ 3 Zweck

(1) Die Ukrainenhilfe Leonding

  1. ist aus Anlass des Krieges in der Ukraine entstanden und verfolgt ausschließlich gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO bzw. Zwecke der nationalen und internationalen materiellen, finanziellen und sozialen Hilfe für Menschen, die durch Katastrophen, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen oder politische und wirtschaftliche Krisen in Not geraten und/oder auf Hilfe angewiesen sind (Betroffene) im In- und Ausland;
  2. ist ein überparteilicher, überkonfessioneller Verein und hilft Menschen nach dem Prinzip der Gleichbehandlung, unabhängig von politischer, ethnischer, geschlechtsspezifischer und konfessioneller Zugehörigkeit;
  3. übt ausschließlich nicht auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten aus;
  4. bezweckt
    a) direkte Hilfe (Abs. 2 Z. 1)
    b) indirekte Hilfe (Abs. 2 Z. 2)

(2) Insbesondere soll sie nachstehende Tätigkeiten ausüben:

  1. Direkte Hilfe:
    a) Nationale und internationale materielle, finanzielle und soziale Hilfe für Menschen, die durch Katastrophen, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen oder politische und wirtschaftliche Krisen in Not geraten und/oder auf Hilfe angewiesen sind (Betroffene) im In- und Ausland,
    b) Soziale Arbeit für Betroffene,
    c) Hilfe zur Selbsthilfe,
    d) Hilfestellung für Flüchtlinge aus einem Katastrophen- und/oder Kriegsgebieten,
    e) Förderung der Freiwilligenarbeit und des zivilgesellschaftlichen Engagements und
    f) Gründung, Unterstützung und Förderung von gemeinnützigen Interessengemeinschaften.
  2. Indirekte Hilfe:
    a) Zivilgesellschaftliche Sprachrohrfunktion,
    b) Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Interessen von Betroffenen,
    c) Sensibilisierung der Öffentlichkeit für mildtätige und gemeinnützige Aufgaben,
    d) Vertretung der Interessen von Betroffenen,
    e) Nationale und internationale Kooperation mit sozialen Netzwerken und Hilfsorganisationen,
    f) Entwicklung, Durchsetzung und Anwendung von Theorien, Methoden und Konzepten insbesondere in den Bereichen
    • Akuthilfe,
    • Armut,
    • Betroffenenhilfe,
    • Flüchtlinge und Asyl,
    • Frieden und Gerechtigkeit,
    • Integration,
    • Volontariat und Praktikum,
    • Arbeit und Beschäftigung,
    • Wiederaufbau und
    • Freiwilligenarbeit
  3. Unterstützung von Vereinen mit gleichen oder ähnlichen Zielen bei der
    a) Erbringung von Hilfs- und Dienstleistungen,
    b) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Kampagnenarbeit und Entwicklung von gemeinsamen Strategien,
    c) Förderung von Wissenschaft und eigene wissenschaftliche Tätigkeit, um die Wirksamkeit der Hilfs- und Dienstleistungen zu unterstützen und
    d) um Verbesserungen der Rahmenbedingungen von hilfsbedürftigen Menschen herbeizuführen.

§ 4 Maßnahmen zur Erreichung des Zweckes

(1) Der Vereinszweck soll durch die nachstehend angeführten Maßnahmen erreicht werden:

  1. Maßnahmen zur Erreichung der Zwecke mittels direkter Hilfe:
    a) Gewährung von Geld- und Sachhilfe an Betroffene, insbesondere Kinder, Frauen, Ältere, Kranke, Verwundete und Schwache,
    b) Planung, Errichtung und Führung von Sammel- und Beratungsstellen, Lager- und Transporteinrichtungen und sonstigen Einrichtungen,
    c) Durchführung von Projekten, die Betroffene und Personengruppen stärken und von einer Hilfsbedürftigkeit zu einem menschenwürdigen Leben führen,
    d) Unterstützung von hauptamtlichen und freiwilligen MitarbeiterInnen,
    e) Durchführung transnationaler Projekte im Bereich der Internationalen Hilfe, und
    f) Planung, Errichtung und Durchführung von Beschäftigungsprojekten.

(2) Maßnahmen zur Erreichung der Zwecke mittels indirekter Hilfe:

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen insbesondere zur Spendenakquise und Mitgliederwerbung,
  2. Herstellung, Herausgabe und Verlegung von notwendigen zweckdienlichen Publikationen, Druckschriften, Videospots, Filmen, Plakaten, Websites und sonstigen Werbemitteln in verschiedensten Medien, um die Öffentlichkeit auf die Tätigkeit der Ukrainenhilfe und auf gesellschaftspolitische Entwicklungen aufmerksam zu machen,
  3. Führung von geschützten Marken (Vereinsmarken) gemäß § 6,
  4. sozialpolitische Verhandlungen,
  5. Fundraising und Sponsoring,
  6. Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und Gremien (insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung von Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen und Stellungnahmen),
  7. Mitgliedschaft bei und Kooperation mit nationalen und internationalen Vereinen – insbesondere auf EU-Ebene – und sonstigen sozialen Einrichtungen (wie z.B. Selbsthilfegruppen, Interessengemeinschaften),
  8. Beteiligung oder leitende Durchführung nationaler und internationaler Projekte,
  9. Beauftragung oder eigenständige Erstellung von wissenschaftlichen Studien, Zusammenarbeit mit StudienerstellerInnen,
  10. Entwicklung und Umsetzung von Strategien mit dem Ziel einer Positionierung der Ukrainenhilfe als
    a) Hilfsorganisation,
    b) Spendenorganisation,
    c) Dienstleisterin sowie
    d) soziale Bewegung.
  11. Beratung, Unterstützung und Förderung der Mitgliedsvereine,
  12. Kooperationen mit und Gründung von gemeinnützigen Gesellschaften, Vereinen etc.,
  13. Ausübung, Pflege und Förderung der Kultur, Musik, Denkmalpflege, bildenden Kunst, Erarbeitung von Entwicklungskonzepten im Schwerpunktsbereich der Vereinstätigkeit und dazu korrespondierender Projekte, auch im Internet. Ausübung, Pflege und Förderung des Sports in anerkannten Sportarten und allgemeine körperliche Ertüchtigung,
  14. allgemeine kulturelle Bildung, Ausbildung und Information durch Veranstaltungen, Weiterbildung und eigene Aktivitäten in diesen Bereichen, sowie entsprechende, den Vereinszielen dienende Projekte,
  15. Organisieren von Informationsveranstaltungen, Fachvorträgen, Mitgliederversammlungen bzw. von sonstigen kulturellen, regionalstrukturellen und touristischen Aktivitäten, von Schulungen, Präsentationen und anderen kulturellen, touristischen, sportlichen und gesellschaftlichen bzw. sonstigen Veranstaltungen gemäß den Vereinsschwerpunkten,
  16. Symposien, Bildungsfahrten, Vereinsfeste, Ausflüge, Wanderungen und gesellige Zusammenkünfte,
  17. Errichtung und Betrieb von Veranstaltungs- und Kulturstätten, und Bildungseinrichtungen, Vereinsheimen etc.,
  18. Gründung von und/oder Beteiligung an Unternehmen, die die Erreichung des Vereinszwecks fördern,
  19. Herausgabe von Zeitschriften und anderen der Verbreitung der Vereinsziele dienenden Schriften.

§ 5 Aufbringung der Mittel

(1) Die zur Durchführung der gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecke erforderlichen Mittel werden wie folgt aufgebracht:

  1. Mitgliedsbeiträge,
  2. Förderungen,
  3. Zuwendung öffentlicher und privater Mittel,
  4. Spenden, Schenkungen und Vermächtnisse,
  5. Sponsoring,
  6. Eigenerwirtschaftung,
  7. Subventionen, Förderungen und Kostenersätze öffentlicher und privater Körperschaften,
  8. Führung von Betrieben gemäß § 45 Abs. 1 und 2 bzw. § 45a BAO, deren Erlös aber nur für gemeinnützige, mildtätige Zwecke und Hilfszwecke verwendet wird,
  9. Führung und Verpachtung von Gastronomieeinrichtungen (Kantine, Buffet, Restaurant etc.)
  10. Warenabgabe (Buffet für Getränke und Speisen, Verkauf von Vereinsutensilien), Ausschank bei Vereinsfesten
  11. Bausteinaktionen, Ausstellungen, Bildungsaktivitäten, Bildungs – und Schulungsveranstaltungen, Flohmärkten und Basaren Veranstaltungen und Veranstaltungsorganisation im Rahmen der Vereinsziele
  12. Werbung und Verkauf von Werbung jeglicher Art (Flyer, Plakate, Banner, Internet, Bandenwerbung etc.)
  13. Erstellung und/oder Verkauf von Merchandise-Artikeln, Druckschriften, Büchern und Ähnlichem
  14. Entgelte für die Nutzung von Vereinsobjekten und Vereinsanlagen durch Dritte
  15. Gründung und/oder Beteiligung an Unternehmen, Gesellschaften, Stiftungen und Kuratorien, die denselben oder ähnlichen Zwecken dienen oder die zur Erfüllung des Vereinszweckes notwendig sind
  16. vermögensverwaltende Tätigkeiten und
  17. sonstige Zuwendungen.

(2) Die zur Verfügung stehenden Mittel werden unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verwendet.

Jürgen Metzkow und Dr. Albin Walchshofer melden auf Basis der erstellten Statuten den Verein mit dem Sitz in Leonding bei der Vereinsbehörde an.

Über Anfrage der Vereinsbehörde wurde mitgeteilt, dass Punkte in die Statuten aufgenommen wurden, für deren Umsetzung spezielle Voraussetzungen zu erfüllen sind (z.B. Konzession, Betriebsanlagengenehmigung, Kennzeichnungen), um nicht später Statutenänderungen vornehmen zu müssen. Ob und/oder wann solche Tätigkeiten aufgenommen werden, könne aber noch nicht beurteilt werden.

Der Verein Ukrainenhilfe Leonding ist mit 15.04.2022 entstanden und zu ZVR-Zahl 1340302821 registriert.